Mitgliedschaft

Wie kann ein Vereine bzw. eine Jugendgruppe Mitglied werden?

Mitglied kann jeder Verein oder jede Jugendgruppe werden, welche(r) eine Satzung bzw. Konzeption hat. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Die Mitglieder sind öffentlich, überwiegend und im umfassenden Sinn jugendpflegerisch und jugendpolitisch tätig und arbeiten aktiv mit.Die Satzung oder Konzeption und die praktische Jugendarbeit dürfennicht entgegen der Satzung des KJRM und dem Grundgesetz der BRD stehen.

Aufnahme

Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt mit schriftlichem Antrag, aus dem Name, Anschrift und Ansprechpartner des Vereins hervorgeht und mit inhaltlichen Konzepten zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Territorium. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Antrag auf Mitgliedschaft im Kreisjugendring Mittelsachsen e